Prämien

Stellen, für die es eine Prämie gibt, werden über das MWM-Programm ausgeschrieben und dort mit der entsprechenden Prämienhöhe versehen. Die Höhe der Prämie für eine Mitarbeitenden-Empfehlung hängt von der zu besetzenden Stelle ab. Es erfolgt eine Staffelung mit folgenden Beträgen:

  • Vollzeitkräfte/Teilzeitkräfte/Trainees/Auszubildende: 1.000 Euro
  • HWK (Handwerkskoordinator:in) / GCL (Gartencenterleitung) / TL (Teamleitung): 1.500 Euro
  • ML (Marktleiter:innen): 2.000 Euro
  • IT Vollzeit/Teilzeit: 3.000 Euro 

Für folgende Stellen gibt es keine Prämie:

  • - befristete Stellen
  • - Minijobber:innen / Praktikant:innen / Werkstudierende 

Entscheidend für die Prämienauszahlung sind die Bedingungen des Arbeitsvertrages und nicht die Angaben in der Stellenausschreibung. 

Sonderfälle:

  • - Wenn ehemalige Mitarbeitende geworben werden, müssen sie mindestens ein Jahr nicht für toom tätig gewesen sein, damit der Empfehlende prämienberechtigt ist
  • - Wenn ein Auszubildender geworben wird und zunächst als Minijobber:in anfängt, wird die Prämie erst zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung ausgezahlt
Die Prämie für eine erfolgreiche Empfehlung wird ausgezahlt, sobald der geworbene Freund oder die geworbene Freundin die Stelle angetreten hat und wenn der Empfehlende zu diesem Zeitpunkt noch im Unternehmen tätig ist. Eine Prämie kann nicht ausgezahlt werden, wenn die geworbene Person bereits bei toom Baumarkt GmbH angestellt ist und innerhalb des Unternehmens die Position wechselt oder bspw. von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle übergeht.
Fast alle Mitarbeitenden der toom Baumarkt GmbH sind berechtigt, Prämien für erfolgreiche Empfehlungen zu erhalten. Verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen allerdings vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Prämienauszahlung, ist diese Person nicht mehr prämienberechtigt. Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind:
  • Geschäftsführung
  • Betriebsrat
  • Verkaufsleitung
  • regionale Verkaufsleitung
  • Marktleiter:innen
  • Mitarbeitende von Partner-Märkten, Franchise-Märkten
  • Zeitarbeitskräfte/Externe/Freelancer (dürfen nicht selber werben und nicht geworben werden)

Mitarbeitende, die aktiv am Auswahlprozess beteiligt sind, erhalten keine Prämie.

Für Mitarbeitende des Fachbereichs „Recruiting & Employer Branding“ gelten Sonderregeln. Mitarbeitende dieser Abteilung können maximal drei Prämien im Jahr erhalten und dürfen im Fall einer Empfehlung nicht am Auswahlprozess beteiligt sein.

Wenn ehemalige Mitarbeitende geworben werden, müssen sie mindestens ein Jahr nicht für toom tätig gewesen sein, damit der Empfehlende prämienberechtigt ist.

Die Prämie wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
Ja. Prämien für erfolgreiche Empfehlungen werden, ähnlich wie Bonuszahlungen, mit dem Gehalt und abzüglich Steuern ausgezahlt.
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